Arbeitsverträge
Das Nachweisgesetz verlangt von jedem Arbeitnehmer, die wesentlichen Arbeitsbedingungen oder deren Änderungen schriftlich niederzulegen. Am besten geschieht dies durch einen Arbeitsvertrag, etwas, was eigentlich auch im Handwerk selbstverständlich sein sollte.
Die Unterschiede und Möglichkeiten in der Vertragsgestaltung - befristete und unbefristete Arbeitsverträge, jeweils mit oder ohne Tarifbindung - sind jedoch vielfältig. Außerdem gilt es Besonderheiten in den jeweiligen Gewerken zu berücksichtigen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Gestaltung der Arbeitsverträge mit Ihren Mitarbeitern.