Prüfungswesen
Beratung und Bearbeitung von Zwischen- und Gesellenprüfungen
1. Ansprechpartner
Doreen Rosslau
Telefon: 0421 22280 - 600
e-Mail: ausbildung@bremen-handwerk.de
Anke Kuckertz
Telefon: 0421 22280 - 600
e-Mail: ausbildung@bremen-handwerk.de
2. Zuständigkeit
Die Abteilung Prüfungswesen der Kreishandwerkerschaft ist für die Gesellenprüfung folgender Berufe zuständig:
Anlagenmechaniker | Bäcker | Bauten- und Objektbeschichter | Dachdecker |
Elektroniker |
Fahrradmonteure |
Fahrzeuglackierer |
Fleischer |
Fotografen | Friseure |
Gebäudereiniger |
Fachpraktiker für Holzverarbeitung |
Informationselektroniker |
Konditoren |
Kraftfahrzeugmechatroniker | Fachpraktiker für Maler und Lackier |
Fachpraktiker für Metall |
Fahrzeugpfleger | Maler- und Lackierer |
Metallbauer |
Orthopädieschuhmacher |
Schilder- und Lichtreklamehersteller |
Schornsteinfeger | Steinmetze und Steinbildhauer |
Tischler |
Zweiradmechatroniker |
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Die Berufe, die sich nicht auf dieser Liste befinden, werden von der Handwerkskammer Bremen betreut. Bitte wenden Sie sich dafür an die von der Handwerkskammer zuständige Sachbearbeiterin, Frau Pusch, unter der Telefonnummer: 0421 - 30 500 133 oder per Mail unter pusch.evelyn@hwk-bremen.de .
3. Anmeldefristen
Gesellenprüfung Sommer: 28.Februar des Jahres
Gesellenprüfung Winter: 30. September des Jahres
Für Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag bis spätestens zum 30. September eines Jahres endet, muss die Anmeldung zur Sommerprüfung erfolgen; alle Übrigen - deren Lehrzeitende spätestens zum 31. März eines Jahres
endet - haben sich zur Winterprüfung anzumelden.
4. Anträge/Formulare/Hinweise
Für Anträge und Formulare zur Gesellenprüfung klicken Sie bitte den "Button" Downloads Gesellenprüfung an.
Die Prüfungsgebühr für die Gesellenprüfung wird mit Anmeldung fällig und richtet sich nach den festgelegten Sätzen der einzelnen Innungen. Die Gebühr für die vorzeitige Zulassung beträgt aktuell € 40,-.