Kreishandwerkerschaft Bremen
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28195 Bremen

Telefon 0421 22280 - 600
Telefax 0421 22280 - 617

kh@bremen-handwerk.de


Unsere Kernarbeitszeit ist

Innungs- und Mitgliedservice

Montag 09:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 10:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr

Abteilung Prüfungswesen

Montag 09:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr

In dieser Zeit versichern wir Ihnen, dass der direkte Ansprechpartner auf jeden Fall (außer im Krankheitsfall oder zur Urlaubszeit) für Sie telefonisch erreichbar ist bzw. Ihnen weitergeholfen werden kann.


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Arbeitsverträge

Das Nachweisgesetz verlangt von jedem Arbeitnehmer, die wesentlichen Arbeitsbedingungen oder deren Änderungen schriftlich niederzulegen. Am besten geschieht dies durch einen Arbeitsvertrag, etwas, was eigentlich auch im Handwerk selbstverständlich sein sollte.

Die Unterschiede und Möglichkeiten in der Vertragsgestaltung - befristete und unbefristete Arbeitsverträge, jeweils mit oder ohne Tarifbindung - sind jedoch vielfältig. Außerdem gilt es Besonderheiten in den jeweiligen Gewerken zu berücksichtigen.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Gestaltung der Arbeitsverträge mit Ihren Mitarbeitern.