Sozialrecht
Neben der allgemeinen Information bietet die Innung individuelle Beratung bei sozialrechtlichen Problemen.
Besonders auf sozialrechtlichem Gebiet ist es wohltuend, in der Innung jemanden zu haben, der einem in Zweifelsfällen die richtige Anwendung erklärt und einen so vor vermeidbaren Schäden bewahrt.
Die Geschäftstelle der Innung oder der Kreishandwerkerschaft ist - als "Rathaus des Handwerks" - für den aufgeschlossenen und zielstrebigen Handwerker unentbehrlich.
Was für die sozialrechtliche Beratung gesagt wurde, gilt umso mehr auch für die Vertretung vor den Arbeitsgerichten sowie der Sozialgerichte.
Das beste Recht nützt nichts, wenn es vom Laien nicht an dem ihm ungewohnten Ort mit den richtigen Mitteln geltend gemacht wird, zumal dann, wenn man wie der Arbeitgeber keinen leichten Stand vor den Arbeits- sowie Sozialgerichten hat. Dann ist es gut, wenn der Spezialist der Innung oder der Kreishandwerkerschaft Bremen einem ohne zusätzliche Kosten (es wird nur eine geringe Schutzgebühr genommen) die Arbeit abnimmt und einem die Zeit für wichtigere Aufgaben im Betrieb freihält.
Der Spezialist bewahrt den Handwerker vor aussichtslosen Prozessen, verfasst die vorbereitenden Schriftsätze und tritt in der Verhandlung auf, ganz so, wie es sonst ein dem Handwerker in der Regel wenig bekannter Rechtsanwalt gegen Bezahlung tun würde.
Nur ganz wenige Handwerker sind dank einer besonderen persönlichen Neigung in der Lage, sich neben ihrem Betrieb in arbeits-, sozial- und tarifrechtlichen Dingen so auf dem laufenden zu halten, dass sie ihre Prozesse selbst erfolgreich führen könnten.
Im Normalfall sollte der Handwerker dieses ihm weniger vertraute Gebiet dem Fachmann überlassen.
Zuverlässiger Rat und erfahrene Prozessvertretung in Arbeits- und Sozialrechtsstreitigkeiten - eine Dienstleistung der Innung, die den Handwerker von unerfreulichen, zeitlichen und seelischen Belastungen frei hält.
Wer Recht hat, soll auch Recht bekommen.