Kreishandwerkerschaft Bremen
Martinistraße 53 - 55
28195 Bremen

Telefon 0421 22280 - 600
Telefax 0421 22280 - 617

kh@bremen-handwerk.de


Unsere Kernarbeitszeit ist

Innungs- und Mitgliedservice

Montag 09:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 10:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr

Abteilung Prüfungswesen

Montag 09:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr

In dieser Zeit versichern wir Ihnen, dass der direkte Ansprechpartner auf jeden Fall (außer im Krankheitsfall oder zur Urlaubszeit) für Sie telefonisch erreichbar ist bzw. Ihnen weitergeholfen werden kann.


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Rechtsberatung in zivilrechtlichen Fragen durch Verbandsanwälte

Wir beraten Sie. Damit alles glatt läuft.
Wir vertreten Sie. Damit Sie ihr Recht bekommen.

Juristische Fragenstellungen begleiten Sie auf Schritt und Tritt. Selbstverständlich, dass wir Ihnen bei allen betrieblichen Angelegenheiten helfen.

Streitigkeiten in allen Rechtsgebieten sind höchst unerfreulich und kosten Zeit, Nerven und Geld. Um Ihnen dieses abzunehmen finden sie bei uns nicht nur zuverlässigen Rat, sondern auch kompetente Prozessvertretung durch derzeit zwei Volljuristen. Diese vertreten Sie vor den Gerichten, beraten Sie in jeder Prozesslage sachkundig oder bewahren Sie vor aussichtslosen Verfahren.

Wir vertreten Ihre betrieblichen Belange im Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrecht vor den Gerichten im räumlichen Geltungsbereich der betreffenden Innungen. Unser Vertretungsschwerpunkt liegt eindeutig im Arbeitsrecht. Hier pflegen wir enge Kontakte mit dem örtlichen Arbeitsgericht.

Die Prozessvertretung erfolgt durch den Arbeitgeberverband Handwerk Bremen e. V. gegen eine geringe Schutzgebühr.

Da sich im Handwerk immer mehr die Erkenntnis durchsetzt, dass eine rechtzeitige Beratung, oft schon bei Vertragsabschluss, das Risiko von Streitigkeiten minimiert, allemal aber die Prozesschancen erheblich steigert, werden auch unsere Beratungs- leistungen zunehmend mehr in Anspruch genommen. Im wesentlichen beantworten wir allgemeine Fragen des Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsrechts, allerdings auch im Werkvertragsrecht oder zur VOB. Wo wir nicht weiterwissen, helfen unsere Partner in den Fachverbänden auf Bundes- oder Landesebene oder unsere Verbandsanwälte.

Einen breiten Raum nimmt unser Formularwesen ein, dass Ihnen von gewerksspezifischen Arbeitsverträgen bis hin zu Behinderungsanzeigen nach der VOB fast alles für den betrieblichen Alltag bietet.

Natürlich informieren wir schriftlich durch Rundschreiben oder im Internet  (geschlossener Benutzerkreis) über neue Gesetze oder Gerichtsentscheidungen. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Beschaffung von Gesetzen, Verordnungen oder Richtlinien, die nicht immer in den Betrieben präsent sind. Auch auf Innungsversammlungen oder in Sonderveranstaltungen informieren wir über aktuelle Themen, zum Beispiel über die Auswirkungen des Schuldrechtmodernisierungsgesetzes, Die „Riester-Rente“ oder die VOB 2002.

Zur richtigen Beratung und Prozessvertretung gehört es, ständig über die neusten Entwicklungen der Gesetzgebung und Rechtsprechung informiert zu sein. Wir räumen daher der innerbetrieblichen Weiterbildung unserer Juristen einen hohen Stellenwert ein.

Nur so können wir Ihren und unseren Qualitätsansprüchen gerecht werden.