Ehrungen und Urkunden bei betrieblichen und persönlichen Anlässen
Die Möglichkeiten der Innung, an einem Ehrentage eines Mitglieds teilzunehmen, reichen von dem bloßen schriftlichen Glückwunsch bis zum Besuch des Innungsvorstands mit der Überreichung einer Urkunde - ausgestellt von der Handwerkskammer und der jeweiligen Innung.
Anlässe für die Übergabe einer Urkunde sind:
Betriebs- und Geschäftsjubiläen
- 25 jähriges
- 50 jähriges
- 75 jähriges
- 100 jähriges
- 125 jähriges
- 150 jähriges
Arbeitsjubiläen der Mitarbeiter
- 10 Jahre Betriebszugehörigkeit
- 25 Jahre Betriebszugehörigkeit
- 40 Jahre Betriebszugehörigkeit
- 40 Berufsjubiläum
- 50 Berufsjubiläum
Ehrenamtsjubiläen in der...
- Vorstandsarbeit in der Innung oder einer anderen handwerklichen Organisation
- Mitgliederversammlung der Kreishandwerkerschaft Bremen
- Vollversammlung der Handwerkskammer Bremen
Die Gebühr für die Urkunden werden entweder von den Innungen, Kreishandwerkerschaft oder der Handwerkskammer entrichtet.
Für die besondere und langjährige ehrenamtliche Tätigkeit kann unter Einhaltung der Richtlinie das "GOLDENE EHRENZEICHEN DER HANDWERKSKAMMER BREMEN" verliehen werden.