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Studie zur Rechtsformwahl

Unternehmer wählen Sicherheit

Die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens wird von drei Hauptmotiven bestimmt: der Begrenzung der Haftung, der Optimierung der Unternehmensnachfolge sowie der Reduzierung der Steuerbelastung.

Zu diesem Ergebnis kamen Wissenschaftler des Institutes für Mittelstandsforschung der Universität Mannheim (ifm) in einer Studie, die sie gemeinsam mit dem Bund der Selbständigen Baden-Württemberg e.V. (BDS) sowie dem Bundesverband der Selbständigen/Deutscher Gewerbeverband (BDS/DGV) durchführten. "Bei dem Wechsel der Unternehmensrechtsform steht vor allem die Haftungsbegrenzung im Mittelpunkt der Überlegungen", stellt Birgit Buschmann, Geschäftsführerin des ifm, heraus. Dieser Trend zeigt sich auch an der Wahl der Zielrechtsform: 68,4 Prozent der befragten Unternehmen, bei denen in der Vergangenheit ein Rechtsformwechsel stattfand, haben die GmbH als neue Rechtsform gewählt. Bei 51 Prozent aller Unternehmen, die einen Rechtsformwechsel planen, ist die GmbH die Zielrechtsform. Trotzdem bleibt das Einzelunternehmen mit einem Anteil von 70 Prozent (im Jahr 2000) die in Deutschland nach wie vor häufigste Unternehmensrechtsform. Wie die Untersuchung ergab, war bei den Personengesellschaften die Frage der Unternehmensnachfolge der wichtigste Entscheidungsfaktor für den Wechsel einer Rechtsform des Unternehmens.

Dieses Ergebnis unterstreicht die zunehmende Bedeutung des Generationswechsels in KMU. "Im Vergleich zu einer ähnlichen Studie von 1986 hat der Generationswechsel als Motiv für einen Rechtsformwechsel stark an Bedeutung gewonnen. Das Motiv der Steuerentlastung ist dagegen insgesamt leicht rückläufig", beschreibt Buschmann die Situation. Die Studie zeigt auch den großen Einfluss externer Berater auf die Entscheidungsfindung. Rund 90 Prozent der Unternehmen haben einen Berater konsultiert und bewerten bei der Entscheidungsfindung deren Einfluss als mittel bis sehr stark. Die Unternehmer vertrauen dabei insbesondere ihrem Steuerberater, der in der Vergangenheit fast in der Hälfte aller Rechtsformwechsel der entscheidende Ratgeber war, Notare nur bei 12,7 Prozent und Rechtsanwälte bei 11,4 Prozent.

Die Studie zeigt, dass die Ratingfrage bei der Wahl der Rechtsform eine untergeordnete Rolle spielt. Nur rund 10 Prozent gaben an, dass sie aktuellen Entwicklungen bei der Unternehmensfinanzierung (wie Basel II) einen Einfluss auf die Wahl der zukünftigen Rechtsform hat. Grundsätzlich fühlen sich die meisten Mittelständler in Bezug auf Basel II und seine Auswirkungen gut informiert. 72 Prozent der teilnehmenden Unternehmen gaben an, dass sie mit den aktuellen Entwicklungen im Bereich der Unternehmensfinanzierung (wie Basel II) vertraut sind. Rund die Hälfte aller Unternehmen sehen dabei zunehmende Probleme bei der Fremdkapitalbeschaffung. Diese Veränderungen auf dem Kapitalmarkt haben erheblichen Einfluss auf die Finanzierungsstrategien der Unternehmen. Auch hier haben Unternehmen Beratungsbedarf und planen ihre Finanzierungsstrategie zu ändern. 47 Prozent der Unternehmen planen die Erhöhung ihrer Eigenkapitalbasis. Die meisten wollen dies durch einbehaltene Gewinne/Nichtausschüttung (50 Prozent) und zusätzliche Einlagen der Gesellschafter erreichen.

Weitere Informationen unter www.ifm.uni-mannheim.de