Kreishandwerkerschaft Bremen
Martinistraße 53 - 55
28195 Bremen

Telefon 0421 22280 - 600
Telefax 0421 22280 - 617

kh@bremen-handwerk.de


Unsere Kernarbeitszeit ist

Innungs- und Mitgliedservice

Montag 09:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 10:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr

Abteilung Prüfungswesen

Montag 09:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr

In dieser Zeit versichern wir Ihnen, dass der direkte Ansprechpartner auf jeden Fall (außer im Krankheitsfall oder zur Urlaubszeit) für Sie telefonisch erreichbar ist bzw. Ihnen weitergeholfen werden kann.


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Patrick von Haacke

Rechtsabteilung des Arbeitgeberverbandes Handwerk Bremen e. V.

Telefon: 0421 22280 614
eMail: von.haacke@hvh-recht.de

Aufgabenschwerpunkte:

  • Beratung der Mitglieder in arbeits- und tarifrechtlichen Fragen
  • Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten
  • Innungsvertretung vor den Verwaltungsgerichten

Rechtsanwalt Patrick von Haacke berät und vertritt die Mitglieder der Kreishandwerkerschaft Bremen seit Oktober 2001 im Auftrag der Kreishandwerkerschaft Bremen und des Arbeitgeberverbandes Handwerk Bremen e.V. in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Darüber hinaus bietet er den Handwerkern mit seiner Kanzlei durch die Inkassostelle des Handwerks Hilfe beim Forderungseinzug an.

Patrick von Haacke betreibt seine Anwaltskanzlei in der Innenstadt und steht den Betrieben so durchgehend zur Verfügung. Die enge Anbindung an das Handwerk ermöglicht die sach- und fachkundige Beratung der Betriebe.

Patrick von Haacke unterstützt die Kreishandwerkerschaft Bremen ebenfalls durch seine Seminare im Arbeits- und Werkvertragsrecht. Durch die angestrebte Lockerung des Rechtsberatungsgesetzes wird auch der Beratungsrahmen des Arbeitgeberverbandes Handwerk Bremen e.V. in Zukunft ausgebaut werden.