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Ausschuss zur Beilegung von Lehrlingsstreitigkeiten

Dass eine Berufsausbildung nicht immer reibungslos abläuft, kommt vor. Im Extremfall landet dann dieser Streit vor dem Arbeitsgericht.

Viele Innungen haben einen Ausschuss zur Beilegung von Lehrlingsstreitigkeiten, der solche Streitigkeiten schnell und fachkundig behandelt, da der Ausschuss neben einem unparteiischen Vorsitzenden noch aus einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer des jeweiligen Handwerks besteht. Dadurch ist sichergestellt, dass die gewerksspezifischen Besonderheiten bis hin zu fachlichen Fragen auch von sachkundigen Ausschussmitgliedern behandelt und berücksichtigt werden. So wird eine gültige Einigung erleichtert, Fehlentscheidungen werden vermieden und die Akzeptanz einer Entscheidung wird erhöht.

Der Ausschuss entscheidet über den Streit durch einen Spruch, falls es zu keiner Einigung kommt. Erkennen die Parteien den Spruch an oder wird nicht innerhalb von 2 Wochen Klage beim Arbeitsgericht gegen den Spruch erhoben, so wird der Spruch rechtskräftig. Wird jedoch Klage beim Arbeitsgericht erhoben, so ersetzt der Spruch die Güteverhandlung.

Ist ein Ausschuss zur Beilegung von Lehrlingsstreitigkeiten nach § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz gebildet worden, so muss dieser angerufen werden, bevor das Arbeitsgericht eingeschaltet wird.

Der Ausschuss tagt kostenlos. Darüber, ob ein Ausschuss bei den angeschlossenen Innungen besteht, informiert Sie die Geschäftsstelle.

Ausschuss zur Beilegung von Lehrlingsstreitigkeiten

Kreishandwerkerschaft Bremen
Martinistrasse 53 - 55
28195 Bremen

Anke Kuckertz
Telefon 0421 - 22280- 605

 

Birte Kuhn
Telefon: 0421 - 222 80 601

Die Verfahrensordnung des Ausschusses

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