Kreishandwerkerschaft Bremen
Martinistraße 53 - 55
28195 Bremen

Telefon 0421 22280 - 600
Telefax 0421 22280 - 617

kh@bremen-handwerk.de


Unsere Kernarbeitszeit ist

Innungs- und Mitgliedservice

Montag 09:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 10:30 - 12:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr

Abteilung Prüfungswesen

Montag 09:00 - 12:30 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 Uhr

In dieser Zeit versichern wir Ihnen, dass der direkte Ansprechpartner auf jeden Fall (außer im Krankheitsfall oder zur Urlaubszeit) für Sie telefonisch erreichbar ist bzw. Ihnen weitergeholfen werden kann.


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Prüfungswesen


Beratung und Bearbeitung von Zwischen- und  Gesellenprüfungen

1. Ansprechpartner

Doreen Rosslau
Telefon: 0421 22280 - 600
e-Mail: ausbildung@bremen-handwerk.de

 

Anke Kuckertz
Telefon: 0421 22280 - 600
e-Mail: ausbildung@bremen-handwerk.de

 

2. Zuständigkeit

Die Abteilung Prüfungswesen der Kreishandwerkerschaft ist für die Gesellenprüfung folgender Berufe zuständig:

 

Anlagenmechaniker Bäcker Bauten- und Objektbeschichter Dachdecker
Elektroniker
Fahrradmonteure
Fahrzeuglackierer
Fleischer
Fotografen Friseure
Gebäudereiniger
Fachpraktiker für Holzverarbeitung
Informationselektroniker
Konditoren
Kraftfahrzeugmechatroniker Fachpraktiker für Maler und Lackier
Fachpraktiker für Metall
Fahrzeugpfleger Maler- und Lackierer
Metallbauer
Orthopädieschuhmacher
Schilder- und Lichtreklamehersteller
Schornsteinfeger Steinmetze und Steinbildhauer
Tischler
Zweiradmechatroniker


       

 

Die Berufe, die sich nicht auf dieser Liste befinden, werden von der Handwerkskammer Bremen betreut. Bitte wenden Sie sich dafür an die von der Handwerkskammer zuständige Sachbearbeiterin, Frau Pusch, unter der Telefonnummer: 0421 - 30 500 133 oder per Mail unter pusch.evelyn@hwk-bremen.de .

 

3. Anmeldefristen

Gesellenprüfung Sommer: 28.Februar des Jahres
Gesellenprüfung Winter: 30. September des Jahres

Für Auszubildende, deren Ausbildungsvertrag bis spätestens zum 30. September eines Jahres endet, muss die Anmeldung zur Sommerprüfung erfolgen; alle Übrigen - deren Lehrzeitende spätestens zum 31. März eines Jahres
endet - haben sich zur Winterprüfung anzumelden.

4. Anträge/Formulare/Hinweise
Für Anträge und Formulare zur Gesellenprüfung klicken Sie bitte den "Button" Downloads Gesellenprüfung an.

Die Prüfungsgebühr für die Gesellenprüfung wird mit Anmeldung fällig und richtet sich nach den festgelegten Sätzen der einzelnen Innungen. Die Gebühr für die vorzeitige Zulassung beträgt aktuell € 40,-.